ERKLÄRUNG ZU RICHTLINIEN UND VERFAHRENSWEISEN
Einführung
1.1 Einbeziehung der EVO Global-Richtlinien und -Verfahrensweisen sowie des Vergütungsplans in den IBO-Vertrag. Die Begriffe „Vereinbarung“ oder „IBO-Vereinbarung“ beziehen sich zusammenfassend auf den Online-Antrag, das elektronische Unterschriftsverfahren, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IBO-Vertrags, diese Richtlinien und Verfahrensweisen, die IBO-Social-Media-Richtlinie, den Vergütungsplan und alle sonstigen von Zeit zu Zeit eingeführten Leitlinien sowie deren Änderungen. 1.2 Erklärung der gegenseitigen Verpflichtung Evo Movement International S.A. de C.V. (nachfolgend „EVO Global“ genannt) erkennt die Bedeutung einer langfristigen und für beide Seiten vorteilhaften Beziehung zu seinen unabhängigen Geschäftsinhabern („IBOs“) an. EVO Global erwartet von seinen IBOs, dass sie sich professionell, ehrlich und rücksichtsvoll verhalten, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, Informationen über EVO Global und seine Dienstleistungen korrekt darstellen und die Integrität der Einkommenschance von EVO Global unterstützen und schützen. 1.3 Verhaltenskodex (a) Der EVO Global-Verhaltenskodex legt Folgendes fest: (i) Ein IBO muss Fairness, Toleranz und Respekt gegenüber allen mit EVO Global verbundenen Personen zeigen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sozialer Klasse oder Religion, und damit ein positives Umfeld für Teamarbeit, guten Geist und Gemeinschaft fördern; (ii) Ein IBO muss bestrebt sein, geschäftliche Probleme, einschließlich Situationen und Streitigkeiten mit anderen IBOs, mit Takt, Sensibilität und Wohlwollen zu lösen und dabei darauf achten, keine zusätzlichen Probleme zu schaffen; (iii) IBOs müssen ehrlich, verantwortungsbewusst, professionell handeln und Integrität zeigen; (iv) IBOs dürfen keine abfälligen Äußerungen über EVO Global, andere IBOs, Führungskräfte, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten oder Vertreter von EVO Global, Dienstleistungen, Strategien, Verkaufs- und Marketingkampagnen oder den Vergütungsplan machen oder Aussagen treffen, die andere unangemessen beleidigen, irreführen oder unter Druck setzen; (v) IBOs dürfen die Dienstleistungen von EVO Global nur als Bildungs- und Informationsplattform und -dienstleistung darstellen und dürfen unter keinen Umständen behaupten, dass EVO Global, ein IBO oder ein EVO Global-Dozent Anlage- oder Handelsberatung erteilt oder mit einem Broker oder Anlageberater verbunden ist; (vi) IBOs dürfen Kunden von EVO Global oder anderen IBOs keine Broker oder Anlageberater empfehlen. (b) EVO Global kann geeignete Maßnahmen gegen einen IBO ergreifen, wenn EVO Global nach alleinigem und endgültigem Ermessen feststellt, dass das Verhalten eines IBO EVO Global oder anderen IBOs nachteilig, störend oder schädlich ist. (c) Negative und abfällige Kommentare über EVO Global, seine Dienstleistungen, Strategien, die Vereinbarung oder den Vergütungsplan, die gegenüber EVO Global, im Feld oder auf einer EVO Global-Veranstaltung gemacht werden, sowie störendes Verhalten bei Meetings oder Veranstaltungen dienen nur dazu, die Begeisterung anderer IBOs und Kunden zu dämpfen. IBOs dürfen EVO Global, Mit-IBOs, EVO Globals Dienstleistungen oder Strategien, den Vergütungsplan oder irgendwelche Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten oder Vertreter von EVO Global nicht herabsetzen oder negativ über diese sprechen. Ein solches Verhalten stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung dar und kann von EVO Global mit Sanktionen geahndet werden, die EVO Global für angemessen hält. 1.4 Zweck der Richtlinien und Verfahrensweisen (a) EVO Global ist ein abonnementsbasiertes Direktvertriebs-Unternehmen für Bildung und Schulung, das seine Dienstleistungen und Strategien über ein Netzwerk von IBOs vermarktet. Um die Beziehung zwischen IBOs und EVO Global klar zu definieren und einen Standard für akzeptables Geschäftsverhalten festzulegen, hat EVO Global die Vereinbarung einschließlich dieser Richtlinien und Verfahrensweisen erlassen. (b) IBOs sind verpflichtet, alle in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten, die EVO Global nach eigenem und endgültigem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern kann; sowie alle bundes-, landes- und/oder lokalen Gesetze, die ihr EVO Global-Geschäft regeln. (c) IBOs müssen die Informationen in der Vereinbarung, einschließlich dieser Richtlinien und Verfahrensweisen, sorgfältig prüfen. Bei Fragen zu einer Richtlinie, Regel oder Leitlinie sollten sie die FAQs im IBO-Virtual-Office, ihren persönlichen Sponsor oder das EVO Global-Kundendienstteam konsultieren. (d) Es liegt in der Verantwortung des Sponsors, die aktuellste Version der Vereinbarung, einschließlich dieser Richtlinien und Verfahrensweisen, der Einkommensangaben, des EVO Global-Vergütungsplans sowie aller Social-Media-Richtlinien oder sonstiger von Zeit zu Zeit eingeführter Leitlinien und deren Änderungen an seine Downline-IBOs weiterzugeben. 1.5 Änderungen, Ergänzungen und Modifikationen (a) Da geltende Gesetze sowie das geschäftliche Umfeld periodisch Änderungen unterliegen, behält sich EVO Global das Recht vor, die Vereinbarung und seine Dienstleistungspreise nach eigenem und endgültigem Ermessen zu ändern. (b) Jede Änderung, Abänderung oder Modifikation tritt sofort und ohne vorherige Ankündigung in Kraft und kann auf eine der folgenden Weisen mitgeteilt werden: i. Veröffentlichung im IBO-Virtual-Office und auf der offiziellen EVO Global-Website; ii. E-Mail; iii. Über jeden EVO Global-Kommunikationskanal oder soziale Medien (z. B. Facebook, Instagram, Twitter und/oder die EVO Global-App).
2.0 GRUNDPRINZIPIEN
2.1 IBO werden
Um IBO zu werden, muss ein Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen: (i) volljährig sein (kein Minderjähriger) im Land, Bundesstaat, der Provinz oder dem Gebiet des Wohnsitzes des IBO und mindestens 18 Jahre alt; (ii) in einem Land wohnhaft sein oder eine gültige Adresse in einem Land haben, in dem EVO Global sein Geschäft betreibt; (iii) eine gültige Steueridentifikationsnummer besitzen; (iv) eine verifizierte Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, die nicht für ein anderes EVO Global-Konto verwendet oder damit verknüpft ist.
2.2 Neue IBO-Registrierung
(a) Ein potenzieller neuer IBO kann sich auf jeder replizierten EVO Global-IBO- oder Sponsor-Website selbst anmelden, indem er seine persönlichen Daten eingibt und den Bedingungen der Vereinbarung zustimmt. (b) Meldet sich ein Bewerber an, indem er ein Konto mit einem bestimmten Sponsor erstellt, und meldet sich dann ein zweites Mal mit mehreren Sponsoren, wird nur das zuerst vollständig eingereichte Formular von EVO Global akzeptiert. EVO Global behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen endgültig über alle derartigen Registrierungen zu entscheiden.
3.0 PFLICHTEN DER EVO GLOBAL-IBOS
3.1 Korrekte IBO-Angaben
(a) Es liegt in der Verantwortung des IBO sicherzustellen, dass EVO Global die korrekten Kontaktdaten für die gesamte Korrespondenz und im IBO-Kontoprofil vorliegen hat. (b) Ein IBO muss nach jeder Änderung der Angaben im IBO-Kontoprofil der EVO Global-Supportabteilung bis zu zweiundsechzig (72) Stunden zur Verarbeitung einräumen.
3.2 Schulung und Führung
(a) Jeder IBO, der einen anderen IBO in EVO Global sponsort, muss eine echte Unterstützungs- und Ausbildungsfunktion erfüllen, um sicherzustellen, dass die Vertriebs- und Marketingorganisation des IBOs das EVO Global-Geschäft ordnungsgemäß betreibt. Sponsoren müssen kontinuierlichen Kontakt und Kommunikation mit den IBOs in ihrer Vertriebs- und Marketingorganisation pflegen. (b) Ein sponsender IBO muss IBOs in seiner Vertriebs- und Marketingorganisation unterstützen, ausbilden und betreuen, damit diese keine unzulässigen geschäftlichen Behauptungen aufstellen oder rechtswidriges oder unangemessenes Verhalten an den Tag legen. (c) Sponsoren werden ermutigt, neue IBOs über EVO Globals Dienstleistungen und Strategien, effektive Verkaufstechniken, den EVO Global-Vergütungsplan sowie die Einhaltung der Vereinbarung und etwaiger zu diesem Zeitpunkt geltender Social-Media-Richtlinien oder sonstiger Leitlinien und Änderungen zu schulen. (d) EVO Global betont und ermutigt alle IBOs, EVO Globals Dienstleistungen und Strategien an Kunden zu verkaufen. IBOs erhalten Vergütung nur für Verkäufe an Kunden. (e) Verwendung von Verkaufs- und Marketingmaterial. Zur Förderung der von EVO Global angebotenen Dienstleistungen, Strategien und Chancen müssen IBOs das von EVO Global bereitgestellte Verkaufs- und Marketingmaterial verwenden. Alle IBOs müssen den guten Ruf von EVO Global und seinen Dienstleistungen und Strategien schützen und fördern.
3.3 Sponsoring
(a) Ein Sponsor stellt IBOs oder Kunden EVO Global vor, hilft ihnen bei der Anmeldung und unterstützt sowie schult diejenigen in seiner Vertriebs- und Marketingorganisation. (b) EVO Global erkennt als Sponsor die in der ersten online bei EVO Global eingereichten IBO-Anmeldung namentlich aufgeführten Personen an. (c) EVO Global erkennt an, dass jeder neue Interessent das Recht hat, letztlich seinen eigenen Sponsor zu wählen, verbietet jedoch unethische Sponsoring-Aktivitäten von IBOs.
3.4 Unethisches Sponsoring
(a) Unethische Sponsoring-Aktivitäten umfassen unter anderem das Anlocken, Abwerben oder Ausüben ungesunden Wettbewerbs bei dem Versuch, einen Interessenten oder neuen IBO von einem anderen IBO zu gewinnen, oder das Beeinflussen eines anderen IBOs zum Wechsel des Sponsors. (b) Berichte über unethisches Sponsoring müssen innerhalb der ersten dreißig (30) Tage nach der Anmeldung eines neuen IBO schriftlich an das EVO Global-Compliance-Team eingereicht werden. (c) EVO Global untersagt das „Stacking“. Stacking ist die unautorisierte Manipulation des Marketing-Systems von EVO Global und/oder des Vergütungsplans, um Provisionen auszulösen oder die Beförderung eines direkten oder indirekten IBO in der Vertriebs- und Marketingorganisation auf unverdiente Weise herbeizuführen. (d) Wenn IBOs Mitglieder eines anderen Direktvertriebsunternehmens abwerben oder zum Verkauf bzw. Vertrieb von EVO Globals Dienstleistungen oder Strategien verleiten, laufen diese IBOs Gefahr, von dem anderen Unternehmen verklagt zu werden.
3.5 Verbot des Cross-Sponsorings/-Recruitings
(a) Für die Zwecke dieses Abschnitts bezeichnet „Cross-Sponsoring“ oder „Cross-Recruiting“ die Anmeldung einer Person oder juristischen Einheit in einer anderen Sponsorlinie, die bereits einen unterzeichneten IBO-Vertrag besitzt. Tatsächliches oder versuchtes Cross-Sponsoring ist nicht gestattet. Bestätigt EVO Global Cross-Sponsoring, können Sanktionen bis hin zur Kündigung der IBO-Position verhängt werden. (b) Die Rekrutierung von EVO Global-Mitgliedern in die Organisation eines anderen IBOs kann zu Suspendierung, Geldstrafen und möglicher Kündigung führen. (c) Die Verwendung des Namens eines Ehepartners oder Verwandten, Handelsnamen, angenommenen Namen, DBA-Namen, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Bundesgeschäftsnummern oder fiktiver Identifikationsnummern zur Umgehung dieser Richtlinie ist nicht gestattet. (d) Diese Richtlinie untersagt nicht die Übertragung eines EVO Global-Geschäfts gemäß der in diesen Richtlinien und Verfahrensweisen festgelegten Verkaufs- oder Übertragungsregelung.
3.6 Anwerbung für andere Unternehmen oder Dienstleistungen
(a) Ein IBO kann an anderen Geschäften oder Direktvertriebs-, Multi-Level-, Network-Marketing- oder Beziehungsmarketing-Gelegenheiten teilnehmen, sofern diese nicht konkurrierende Dienstleistungen, Strategien oder Produkte betreffen. Während der Laufzeit der Vereinbarung und für ein (1) Jahr danach darf ein IBO jedoch keine Mit-IBOs oder Kunden, denen der IBO EVO Global-Dienstleistungen oder -Strategien innerhalb der unmittelbar vorangegangenen zwei (2) Jahre vermarktet hat, dazu anwerben oder rekrutieren, (i) persönlich oder durch eine juristische Person oder sonstige Mittel an einer anderen Direktvertriebs-, Network-Marketing- oder Multilevel-Geschäftsmöglichkeit teilzunehmen; (ii) ihr Geschäft von EVO Global weg zu verlagern; oder (iii) Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, die gleich oder ähnlich zu einer EVO Global-Dienstleistung oder -Strategie sind, es sei denn, EVO Global stimmt dem schriftlich ausdrücklich zu. (b) Für die Zwecke dieses Abschnitts bedeuten die Begriffe „sponsern“ oder „rekrutieren“ das Anwerben, Einschreiben, Ermutigen oder den tatsächlichen oder versuchten Versuch, (direkt oder indirekt) einen anderen IBO oder Kunden zu beeinflussen, sich anzumelden oder an einer anderen Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Gelegenheit teilzunehmen. Ein solches Verhalten gilt als Rekrutierung, auch wenn die Handlungen des IBO als Antwort auf eine Anfrage eines anderen IBO oder Kunden erfolgen. (c) Aufgrund der Natur des Network-Marketings stimmen die Parteien der Vereinbarung zu, dass es vernünftig ist, das vorgenannte Abwerbeverbot auf alle Märkte auszudehnen, in denen EVO Global tätig ist. (d) Alle von einem IBO für die Förderung oder den Verkauf von EVO Global-Dienstleistungen und -Strategien geworbenen Kunden gelten als Kunden von EVO Global und nicht des IBO, unabhängig davon, ob der IBO diesen Kunden ursprünglich an EVO Global vermittelt hat. (e) Während der Laufzeit dieser Vereinbarung dürfen IBOs keine konkurrierenden Dienstleistungen oder Strategien, einschließlich Schulungsmaterialien, an EVO Global-Kunden oder IBOs verkaufen oder zum Verkauf anstiften. Jedes Produkt oder jede Dienstleistung in derselben Kategorie wie eine EVO Global-Strategie oder -Dienstleistung gilt als konkurrierend (d. h. jedes konkurrierende Produkt oder jede Dienstleistung, unabhängig von Preis- oder Qualitätsunterschieden). (f) Ein IBO darf nicht konkurrierende Dienstleistungen oder Strategien an EVO Global-Kunden und an von ihm persönlich gesponserte IBOs verkaufen. (g) Ein IBO darf EVO Global-Dienstleistungen oder -Strategien nicht in Verkaufsliteratur, auf einer Website, in sozialen Medien oder bei Verkaufsveranstaltungen mit Dienstleistungen, Produkten oder Strategien eines anderen Unternehmens kombinieren oder präsentieren, um zu vermeiden, dass ein Kunde oder potenzieller IBO verwirrt oder in die Irre geführt wird und annimmt, es bestünde eine Verbindung zwischen EVO Global-Angeboten und Nicht-EVO-Global-Angeboten. (h) Ein IBO darf bei keiner EVO Global-bezogenen Veranstaltung, Veranstaltung, Seminar oder Konferenz oder unmittelbar danach eine Nicht-EVO-Global-Gelegenheit, -Strategie, -Dienstleistung oder -Produkt anbieten. (i) Ein IBO darf nicht mit einem Broker oder Anlageberater verbunden sein und EVO Global-Produkte, -Dienstleistungen oder -Strategien mit den Dienstleistungen eines Brokers oder Anlageberaters bündeln oder in Verbindung bringen. (j) Ein Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieses Abschnitts stellt eine unangemessene und nicht gerechtfertigte vertragliche Einmischung zwischen EVO Global und seinen IBOs dar und würde EVO Global und seinen IBOs nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen. In einem solchen Fall kann EVO Global nach eigenem Ermessen jede seiner Ansicht nach notwendige und angemessene Sanktion gegen den betreffenden IBO oder dessen Positionen verhängen, einschließlich Kündigung, oder sofortige Abhilfe ohne Hinterlegung einer Kaution suchen.
4.0 ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN UND VEREINBARUNGEN
4.1 Gewährte Rechte
EVO Global gewährt dem IBO hiermit ein nicht ausschließliches Recht, basierend auf den in der Vereinbarung enthaltenen Bedingungen, Folgendes zu tun: (i) EVO Global-Dienstleistungen und -Strategien zu bewerben und zu verkaufen; und (ii) neue IBOs und Kunden in Ländern zu sponsern, in denen EVO Global derzeit tätig ist oder künftig tätig sein wird. Kein Merkmal des Vergütungsplans stellt eine persönliche Kaufpflicht dar, um IBO zu werden, einen Rang zu erreichen oder vollständig am Vergütungsplan teilzunehmen. Zu keinem Zeitpunkt ist ein Kauf erforderlich, um vollständig als IBO teilzunehmen, abgesehen von der monatlichen Verwaltungsgebühr, die für die administrative Unterstützung des IBO-Geschäfts, das virtuelle Büro des IBO und Unterstützungsleistungen zu zahlen ist.
4.2 Verlängerungen und Ablauf des IBO-Vertrags
Lässt der IBO sein IBO-Konto aufgrund von Nichtzahlung inaktiv werden, verliert der IBO während des Zeitraums des inaktiven Status alle Rechte an seiner Downline-Organisation, bis der IBO das Konto reaktiviert. (i) Reaktiviert der ehemalige IBO das Konto, kann EVO Global dem IBO gestatten, den unmittelbar vor dem Ablauf gehaltenen Rang und die Position wieder aufzunehmen. Der bezahlte Rang dieses IBO wird jedoch nur dann wiederhergestellt, wenn der IBO in dem neuen Monat die Voraussetzungen für diesen Rang erfüllt. Der IBO hat keinen Anspruch auf Provisionen für den Zeitraum, in dem die Position des IBO inaktiv war. (ii) Jeder IBO, der gekündigt wurde oder sein Konto storniert hat, ist für sechs (6) Monate nach Ablauf des IBO-Vertrags nicht berechtigt, sich erneut für ein EVO Global-Geschäft zu bewerben, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EVO Global. (iii) Die Vertriebs- und Marketingorganisation des gekündigten oder stornierten IBO-Kontos kann nach Wahl von EVO Global bis zum unmittelbar aktiven IBO in der Hierarchie komprimiert werden.
4.3 Wirkung der Kündigung
Bei Kündigung eines IBO durch freiwillige oder unfreiwillige Beendigung (zusammen „Kündigung“) hat ein solcher IBO: (i) kein Recht, Titel, Anspruch oder Interesse an irgendwelchen Provisionen oder Boni aus Verkäufen, die von der Vertriebs- und Marketingorganisation des ehemaligen IBO generiert wurden, oder an sonstigen Zahlungen im Zusammenhang mit der ehemaligen IBO-Position; (ii) verzichtet auf alle Ansprüche auf Eigentumsrechte oder jegliches Interesse an der Vertriebs- und Marketingorganisation des ehemaligen IBO; und (iii) erhält Provisionen und Boni nur für den letzten vollen Auszahlungszeitraum, in dem der IBO vor der Kündigung aktiv war, abzüglich etwaiger während einer Suspendierung oder während einer Untersuchung vor einer unfreiwilligen Kündigung einbehaltener Beträge und abzüglich sonstiger EVO Global zustehender Beträge.
4.4 Änderungen am IBO-Konto
(a) Ein IBO kann durch schriftlichen Antrag einen Ehepartner oder Partner zum Konto hinzufügen oder die Rechtsform von einer natürlichen Person in eine juristische Person ändern, begleitet von einer neuen ausgefüllten und unterschriebenen IBO-Vereinbarung durch die bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sowie einem Firmenregistrierungsformular, falls zutreffend, und gegebenenfalls geeigneten Nachweisen. Evo Global behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen solchen Antrag anzunehmen oder abzulehnen. (b) Evo Global kann eine Gebühr von 200 USD für die Bearbeitung einer Änderung des IBO-Kontos gemäß diesen Richtlinien und Verfahrensweisen erheben.
4.5 Unbefugte Übertragung und Neuerfassung
Wenn ein IBO feststellt, dass ein anderer IBO in seiner Downline sich unter einem anderen IBO neu registriert hat, hat der feststellende IBO neunzig (90) Tage ab dem Datum, an dem sich der Downline-IBO unter einem neuen IBO angemeldet hat, Zeit, das Evo Global-Compliance-Team zu benachrichtigen und die Rückübertragung des Downline-IBO in die Downline des meldenden IBO zu verlangen. Nach Ablauf der neunzig (90) Tage verfällt das Recht des IBO, einen neuen IBO seiner Downline zuzurechnen.
4.6 Wechsel des Sponsors oder der Platzierung für IBOs
(a) Platzierungsänderungen/-korrekturen können innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Anmeldedatum beantragt werden. Solche Anpassungen erfordern einen schriftlichen Antrag, der vom persönlichen Büro des Sponsors sowie vom zu verschiebenden IBO und in einigen Fällen von zusätzlichen übergeordneten IBOs an das Evo Global Customer Care Team gesendet wird. (b) Sponsorwechsel sind im Allgemeinen nicht gestattet. Korrekturen können jedoch vorgenommen werden, wenn sie dem Evo Global-Compliance-Team innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Anmeldung gemeldet werden. Sponsor-Korrekturen müssen vom IBO-Büro des ursprünglichen Sponsors beantragt werden und den Grund für die Korrektur angeben. (c) Nach alleinigem Ermessen von Evo Global sind IBOs, die mindestens sechs (6) Monate inaktiv waren und keinen freiwilligen Kündigungsbrief eingereicht haben, berechtigt, eine Übertragung zu einem neuen Sponsor oder eine Platzierung ihrer Wahl zu beantragen. (d) Wird ein IBO gemäß diesem Abschnitt 4.6 übertragen, erhält der IBO eine neue Evo Global-ID-Nummer. (e) Der übertragene IBO behält weder vorherigen Rang, noch Downline-Organisation noch Provisionsrechte aus früheren Vertriebs- und Marketingorganisationen. Die bestehende Vertriebs- und Marketingorganisation des übertragenen IBO bleibt in ihrer ursprünglichen Sponsor- oder Platzierungslinie. (f) Evo Global behält sich das Recht vor, Sponsor- oder Platzierungsfehler jederzeit und in der von ihm für erforderlich gehaltenen Weise zu korrigieren.
4.7 Wechsel der Organisationen
(a) Ein IBO kann nur zwischen Evo Global-Vertriebs- und Marketingorganisationen wechseln, wenn er einen freiwilligen Kündigungsbrief an das Evo Global Customer Care Team sendet und ab dem Eingangsdatum des Kündigungsschreibens sechs (6) Monate inaktiv bleibt. Nach sechs (6) Monaten ist der IBO berechtigt, sich unter einem anderen Sponsor erneut anzumelden oder eine andere Platzierung zu erhalten. (b) Evo Global behält sich das Recht und die Befugnis vor, jeden Antrag auf erneute Anmeldung nach Beendigung eines IBO zu genehmigen oder abzulehnen. (c) Meldet sich ein IBO nach freiwilliger Kündigung erneut an, wird eine neue Evo Global-ID-Nummer vergeben. Der IBO ist nicht berechtigt, frühere Ränge, Vertriebs- und Marketingorganisationen oder Provisionsrechte aus früheren Organisationen beizubehalten.
4.8 Freiwillige Kündigung
(a) Ein IBO kann seine Position sofort durch schriftliche Mitteilung oder E-Mail an das Evo Global Customer Care Team unter [email protected] kündigen. Die schriftliche Mitteilung muss Folgendes enthalten: (i) die Absicht des IBO, sein IBO-Konto zu kündigen; (ii) das Kündigungsdatum; (iii) die Evo Global-Identifikationsnummer; und (iv) die Unterschrift des IBO. (b) Eine Kündigung darf nicht als Mittel verwendet werden, um sofort den Sponsor oder die Platzierung zu wechseln. Ein freiwillig gekündigter IBO ist für sechs (6) Monate ab Eingang der schriftlichen Kündigungsmitteilung nicht berechtigt, sich erneut um eine Position zu bewerben oder finanzielle Interessen an einem Evo Global-Geschäft zu haben. Er darf nach der Kündigung auch nicht für Evo Global werben, sich in irgendeiner Weise als mit Evo Global verbunden darstellen oder Evo Global-Veranstaltungen besuchen.
4.9 Unfreiwillige Kündigung
(a) Evo Global behält sich das Recht vor, einen IBO aus beliebigem Grund zu suspendieren oder zu kündigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Verletzung einer Bestimmung der Vereinbarung, einschließlich dieser zum Zeitpunkt des Verstoßes geltenden Richtlinien und Verfahrensweisen; (ii) Verletzung einer Bestimmung des Vergütungsplans; (iii) Verstoß gegen geltendes Recht, Verordnungen oder Vorschriften, die das Geschäft von Evo Global betreffen; oder (iv) Ausübung unethischer Geschäftspraktiken oder Verstoß gegen Grundsätze fairen Umgangs. (b) Evo Global wird den IBO schriftlich per eingeschriebener E-Mail oder per Post an die zuletzt bekannte Adresse des IBO über die beabsichtigte Suspendierung oder Kündigung und die Gründe hierfür informieren. Der IBO hat fünfzehn (15) Kalendertage ab Zugang dieser Mitteilung Zeit, schriftlich auf die im Schreiben genannten Vorwürfe oder Ansprüche zu antworten. Evo Global hat danach dreißig (30) Kalendertage ab Eingang der Antwort des IBO, um eine endgültige Entscheidung über Suspendierung oder Kündigung zu treffen. Während der Frist ist das Konto des IBO suspendiert und es werden unter dem Vergütungsplan keine Provisionen gutgeschrieben. (c) Nach Ablauf der Frist wird Evo Global, falls es sich für Suspendierung oder Kündigung entscheidet, den IBO informieren, dass die Position mit Wirkung ab dem Datum der Mitteilung suspendiert oder gekündigt ist. (d) Bei zureichender Schwere der gegen einen IBO erhobenen Vorwürfe kann Evo Global Teile des in diesem Abschnitt 4.9 vorgesehenen Verfahrens beschleunigen oder auslassen. (e) Wird die Suspendierung oder Kündigung nicht von Evo Global zurückgenommen, gilt diese ab dem Datum der ursprünglichen Mitteilung. Dem ehemaligen IBO ist die Nutzung von Namen, Marken, Briefpapier, Werbung oder Geschäftsmaterialien, die sich auf eine Evo Global-Dienstleistung oder -Strategie beziehen, untersagt. Evo Global informiert den aktiven Sponsor innerhalb von zehn (10) Tagen nach Suspendierung oder Kündigung. Das Volumen der Vertriebsorganisation eines gekündigten IBO wird dauerhaft an den nächsten aktiven direkten Sponsor übertragen. (f) Ein von Evo Global unfreiwillig gekündigter IBO darf sich ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines Evo Global-Verantwortlichen nach Prüfung durch das Evo Global-Compliance-Team nicht erneut unter demselben oder einem anderen Namen oder einer anderen juristischen Person um eine Position bewerben. In jedem Fall darf sich ein solcher IBO für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Kündigungsdatum nicht erneut bewerben.
5.0 GEWERBLICHE EINHEITEN
5.1 Definition
(a) Eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft (zusammen als "Gewerbliche Einheit" bezeichnet) kann sich zur Teilnahme als IBO bewerben. (b) Ein IBO kann seinen Status unter demselben Sponsor von einer natürlichen Person in eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft ändern oder von einer Art gewerblicher Einheit in eine andere wechseln.
5.2 Unabhängige Geschäftsbeziehung; Freistellung für Handlungen
(a) IBOs sind unabhängige Auftragnehmer, die als vollständig unabhängige Vertriebsvertreter handeln und Einzelhandelskunden für Evo Global-Dienstleistungen und -Strategien gewinnen und betreuen. Der IBO-Status begründet weder den Verkauf von Wertpapieren, noch eine Franchise- oder Vertriebshändlerverhältnis, und es wurden IBOs keinerlei Gebühren für das Recht, Evo Global-Dienstleistungen oder -Strategien gemäß dem IBO-Vertrag zu vermarkten und zu verkaufen, abverlangt oder werden solche abverlangt, abgesehen von der monatlichen Verwaltungsgebühr des IBO. Der IBO-Vertrag begründet keine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, keine Agentur, Partnerschaft oder Joint Venture zwischen dem IBO und einem anderen Teilnehmer des Evo Global-Vergütungsplans und/oder Evo Global. (b) IBOs haben keine Befugnis, Evo Global an Verpflichtungen zu binden. IBOs sind verantwortlich für die Festlegung ihrer eigenen Arbeitszeiten und die Bereitstellung aller notwendigen Ausrüstungen und Werkzeuge zur Führung ihres Evo Global-Geschäfts. IBOs sind voll verantwortlich für alle anwendbaren bundes-, landes- und lokalen Steuern, Arbeitnehmerentschädigungsbeiträge, Lizenzanforderungen und Gebühren im Zusammenhang mit ihren Einkünften und Tätigkeiten als IBO. (c) IBOs stellen Evo Global sowie dessen Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten und Vertreter von jeglicher Haftung frei und halten diese schadlos für Verbindlichkeiten, die Evo Global aufgrund unautorisierter Darstellungen oder Handlungen des IBO entstehen.
5.3 Versicherung
Evo Global empfiehlt IBOs, eine angemessene Versicherung für ihr Geschäft abzuschließen. Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel keine geschäftsbedingten Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an Inventar oder Geschäftsausstattung ab.
6.0 VERSTÖSSE GEGEN RICHTLINIEN
6.1 Meldung eines Richtlinienverstoßes
IBOs müssen eine E-Mail an das Evo Global Compliance Team an [email protected] senden, um jeden Richtlinienverstoß durch einen anderen mit Evo Global verbundenen IBO zu melden.
6.2 Einhaltung des Evo Global-Vergütungsplans
(a) IBOs müssen die Bestimmungen des Evo Global-Vergütungsplans wie in der Vereinbarung und der offiziellen Evo Global-Literatur festgelegt einhalten. Abweichungen vom Vergütungsplan sind untersagt. (b) IBOs dürfen die Evo Global-Möglichkeit nicht durch oder in Verbindung mit einem anderen System, Programm oder Marketingverfahren anbieten, außer wie in der offiziellen Evo Global-Literatur festgelegt. (c) IBOs dürfen keinen aktuellen oder potenziellen IBO in einer Weise zur Teilnahme an Evo Global auffordern oder ermutigen, die von der Vereinbarung oder der offiziellen Evo Global-Literatur abweicht. (d) IBOs dürfen keinen aktuellen oder potenziellen IBO dazu verpflichten oder ermutigen, eine Zahlung oder einen Kauf an eine Einzelperson oder andere Einheit zu leisten, um am Evo Global-Vergütungsplan teilzunehmen.
6.3 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
(a) IBOs müssen örtliche Vorschriften für Heimarbeitsunternehmen beachten. (b) Ein IBO oder Kunde muss alle Gesetze einhalten, die die Ausübung ihres Evo Global-Geschäfts betreffen. (c) IBOs und Kunden tragen die alleinige Verantwortung für jede Verletzung von Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen.
6.4 Einhaltung der anwendbaren Einkommenssteuergesetze
(a) Ein IBO trägt die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller Steuern auf Einkünfte, die als Evo Global-IBO erzielt werden. (b) IBOs müssen Evo Global ihre nationale Steueridentifikationsnummer oder sonstige Steuerkennung zur Verfügung stellen. (c) Evo Global empfiehlt allen IBOs, zur steuerlichen Beratung einen Steuerberater zu konsultieren.
6.5 Ein Evo Global-Geschäft pro IBO
Ein IBO darf nur ein (1) Evo Global-Geschäft betreiben oder daran beteiligt sein, es sei denn, Evo Global genehmigt dies ausdrücklich. Jede Position muss unabhängig und separat aufgebaut werden.
6.6 Handlungen von Haushaltsmitgliedern oder verbundenen Parteien
Wenn ein Mitglied des unmittelbaren Haushalts eines IBO eine Tätigkeit ausübt, die gegen eine Bestimmung der Vereinbarung verstoßen würde, gilt diese Tätigkeit als Verstoß des IBO, und Evo Global kann gegen den IBO Disziplinarmaßnahmen ergreifen.
6.7 Identifikations- und Zahlungsnummern
(a) Evo Global zahlt Provisionen nur auf ein E-Wallet-Konto im Namen des IBO. Das E-Wallet-Konto wird von einem Drittanbieter bereitgestellt, und die Nutzung des E-Wallets unterliegt den Geschäftsbedingungen dieses Drittanbieters. (b) Jeder IBO muss Evo Global bei der Einleitung einer Geldüberweisung oder Auszahlung auf das E-Wallet seine staatliche Sozialversicherungsnummer oder nationale Steueridentifikationsnummer mitteilen. (c) Bei der Anmeldung wird Evo Global dem IBO eine Identifikationsnummer zuweisen.
6.8 Verkauf, Abtretung oder Delegation der Inhaberschaft
(a) Evo Global legt Beschränkungen für die Übertragung, Abtretung oder den Verkauf einer Position fest, um die Integrität der hierarchischen Struktur zu bewahren. (b) Ein IBO darf seine Rechte nicht verkaufen oder abtreten oder seine Position als IBO nicht delegieren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Evo Global. (c) Wird der Verkauf von Evo Global genehmigt, übernimmt der Käufer die Position des Verkäufers und dessen Downline. (d) Um eine Genehmigung für den Verkauf oder die Übertragung einer Evo Global-Position zu beantragen, müssen folgende Unterlagen an das Evo Global Compliance Team eingereicht werden: (i) Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Verkaufs- oder Übertragungsformular; (ii) Eine beglaubigte oder notariell bestätigte Kopie des ausgeführten Kaufvertrags; (iii) Ein ausgefüllter und unterzeichneter IBO-Vertrag des Käufers und Nachweis der guten Stellung; (iv) Zahlung der $250 USD Verwaltungsgebühr durch den Verkäufer; (v) Alle weiteren von Evo Global angeforderten Unterlagen. (e) Ein IBO, der seine Position verkauft, ist für sechs (6) volle Kalendermonate nach dem Verkaufsdatum nicht berechtigt, sich erneut als IBO in einer Evo Global-Vertriebsorganisation anzumelden.
6.9 Aufteilung eines Evo Global-Geschäfts
(a) Bei Scheidung oder Auflösung einer Partnerschaft oder sonstigen gewerblichen Einheit müssen die Parteien eine der folgenden Betriebsarten wählen: (i) Eine Partei kann mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei das Evo Global-Geschäft betreiben, wobei der verzichtende Ehepartner, Aktionär, Partner oder Mitglied Evo Global ermächtigt, ausschließlich mit der anderen Partei zu verhandeln; (ii) Die Parteien können das Evo Global-Geschäft gemeinschaftlich im „Business-as-usual“-Modus weiterführen, wobei alle von Evo Global gezahlten Vergütungen auf den als IBO oder der zu teilenden Einheit benannten Namen gezahlt werden, wie die Parteien untereinander vereinbaren. (b) Evo Global erkennt nur eine Vertriebsorganisation pro IBO an und zahlt pro Evo Global-Geschäft pro Abrechnungszyklus nur eine Provisionszahlung. Unter keinen Umständen wird die Hierarchie einer Organisation geteilt, noch wird Evo Global Provisionen und/oder Boni aufteilen. (c) Hat ein verzichtender Ehepartner, Partner oder Geschäftsinhaber alle Rechte am ursprünglichen Evo Global-Geschäft vollständig aufgegeben, kann er oder sie sich unmittelbar danach unter dem Sponsor und der Platzierung seiner Wahl erneut anmelden.
6.10 Nachfolge
(a) Die Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute. (b) Im Todesfall oder bei dauerhafter Geschäftsunfähigkeit eines IBO kann das Geschäft an dessen/n rechtliche/n Rechtsnachfolger(s) (den „Nachfolger“) übergehen. Der Nachfolger muss: (i) einen Nachweis über das Recht zur Übernahme der Position erbringen; (ii) eine neue Vereinbarung ausfüllen und unterzeichnen; (iii) die Bedingungen der Vereinbarung einhalten; (iv) alle Qualifikationen für den zuletzt erreichten Rang des ehemaligen IBO erfüllen. (c) Boni und Provisionen eines gemäß diesem Abschnitt übertragenen Evo Global-Geschäfts werden in einer einzigen Überweisung an den Nachfolger gezahlt. Der Nachfolger muss ein E-Wallet-Konto einrichten, auf das alle Bonus- und Provisionszahlungen gesendet werden. (d) Wird das Geschäft mehreren Begünstigten ("Nachfolgern") vermacht, müssen diese eine gewerbliche Einheit bilden und eine nationale Geschäftsnnummer erwerben. Evo Global zahlt alle Boni und Provisionen nur an die verwaltende gewerbliche Einheit. (e) Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Übertragung sind geeignete Rechtsdokumente an das Evo Global Compliance Team einzureichen. (f) Um eine Übertragung des Evo Global-Geschäfts wegen Geschäftsunfähigkeit abzuschließen, muss der Nachfolger dem Evo Global Compliance Team folgende Unterlagen vorlegen: (i) eine notariell beglaubigte Kopie der Dokumente, die das Recht des Nachfolgers zur Geschäftsführung nachweisen; (ii) eine ausgefüllte und unterzeichnete IBO-Vereinbarung des Nachfolgers. (g) Ist der Nachfolger bereits bestehender IBO, gestattet Evo Global diesem IBO, seine eigene Position sowie die geerbte Position bis zu sechs (6) Monate aktiv zu halten. (h) Möchte der Nachfolger die Evo Global-Position kündigen, muss der Nachfolger eine notariell beglaubigte Erklärung über die gewünschte Kündigung zusammen mit den erforderlichen Rechtsdokumenten einreichen. (i) Auf schriftlichen Antrag kann Evo Global eine einmonatige Trauerfrist gewähren und den Nachfolger auf dem zuletzt „bezahlt als“-Rang vergüten.
7.0 DISZIPLINARMAßNAHMEN
7.1 Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
Zweck Evo Global ist der Auffassung, dass Integrität und Fairness unter seinen IBOs herrschen sollten, um allen gleiche Chancen beim Aufbau eines erfolgreichen Geschäfts zu bieten. Daher behält sich Evo Global das Recht vor, Disziplinarmaßnahmen zu verhängen, wenn festgestellt wird, dass ein IBO gegen die Vereinbarung, einschließlich dieser Richtlinien und Verfahrensweisen, verstoßen hat, die von Evo Global von Zeit zu Zeit geändert werden können.
7.2 Folgen und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen
Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen gegen die Vereinbarung können eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen: (i) Beratung des IBO zur Einhaltung; (ii) Überwachung des Verhaltens eines IBO zur Sicherstellung der Compliance; (iii) Erteilung einer Verwarnung oder Anordnung sofortiger Abhilfemaßnahmen durch den IBO; (iv) Verhängung einer Geldstrafe oder Einbehaltung von Provisionszahlungen, bis die Ursache für die Einbehaltung geklärt ist oder Evo Global ausreichende Zusicherungen zur künftigen Einhaltung erhalten hat; (v) Ausschluss von der Teilnahme an Evo Global- oder IBO-Veranstaltungen, Belohnungen oder Anerkennungen; (vi) Suspendierung der IBO-Position für einen oder mehrere Abrechnungszeiträume; (vii) Unfreiwillige Kündigung der Vereinbarung und der IBO-Position; (viii) Jede andere Maßnahme, die Evo Global zur gerechten Beilegung der durch den Richtlinienverstoß oder Vertragsbruch entstandenen Schäden für angemessen hält; (ix) Gerichtliche Schritte auf Zahlung oder Unterlassung.
7.3 Suspendierungsverfahren
(a) Evo Global kann, ist jedoch nicht verpflichtet, die folgenden Suspendierungsverfahren (die "Disziplinarrichtlinie") anzuwenden: (b) Erster Verstoß: Beratung und erste Verwarnung. (i) Ein erster Verstoß kann daraus resultieren, dass der IBO mit der Vereinbarung oder seinen Pflichten nicht vertraut ist. Beratung und erste Verwarnung geben dem Evo Global Compliance Team Gelegenheit, den IBO auf die Vereinbarung und den spezifischen Verstoß hinzuweisen und Anleitungen zur Einhaltung zu geben. (c) Zweiter Verstoß: Zweite Verwarnung und vorübergehende Suspendierung. (i) Die zweite Verwarnung weist auf die Ernsthaftigkeit wiederholter Verstöße hin und kann zu einer vorübergehenden Suspendierung des IBO-Kontos führen. Während der Suspendierung verliert der IBO alle Rechte auf Zahlungen. (d) Dritter Verstoß: Kündigung. (i) Evo Global wird versuchen, die progressive Natur der Disziplinarrichtlinie anzuwenden, indem zunächst Verwarnungen, eine letzte Verwarnung, Suspendierung und Provisionsverlust ausgesprochen werden, bevor es zur Kündigung kommt; Evo Global behält sich jedoch das Recht vor, Stufen zu kombinieren oder zu überspringen, abhängig von den Umständen und der Schwere des Verstoßes. (e) Schwere Verstöße (i) Evo Global betrachtet das Veröffentlichen nicht konformer Inhalte in sozialen Medien als schwerwiegenden Verstoß gegen die Vereinbarung und wird das Disziplinarverfahren für solche Verstöße beschleunigen.
8.0 STREITBELEGGUNG
8.1 Beschwerden zwischen IBOs
(a) Hat ein IBO eine Beschwerde oder Anspruch gegen einen anderen IBO wegen Praktiken oder Verhaltensweisen im Zusammenhang mit ihren jeweiligen Evo Global-Geschäften, sollte er versuchen, die Angelegenheit direkt mit der anderen Partei zu klären. Kann keine Einigung erzielt werden, muss dies dem Evo Global Compliance Team wie in diesem Abschnitt beschrieben gemeldet werden. (b) Das Evo Global Compliance Team ist die letzte Instanz zur Beilegung von Beschwerden oder Ansprüchen zwischen IBOs in Angelegenheiten, die das Evo Global-Geschäft betreffen, und seine Entscheidung ist für alle IBOs endgültig und verbindlich. (c) Evo Global beschränkt seine Intervention auf Streitigkeiten, die ausschließlich Evo Global-Geschäftsangelegenheiten betreffen. Evo Global wird keine Entscheidungen zu Persönlichkeitskonflikten oder unprofessionellem Verhalten zwischen IBOs außerhalb des Kontexts eines Evo Global-Geschäfts treffen. Solche Angelegenheiten liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Evo Global und berechtigen nicht zu einem Sponsor- oder Platzierungswechsel oder zur Übertragung in eine andere Evo Global-Organisation. (d) Evo Global berücksichtigt, vollstreckt oder vermittelt keine Drittvereinbarungen zwischen IBOs und stellt keine Namen, Mittel oder Empfehlungen für externe Rechtsvertretung zur Verfügung. 8.1(e) Beschwerdeverfahren: (i) Der IBO muss ein Beschwerdeschreiben (E-Mail wird akzeptiert) direkt an das Evo Global Compliance Team an [email protected] senden. Das Schreiben muss die Details des Vorfalls wie folgt enthalten: (A) Art des Verstoßes; (B) konkrete Tatsachen zur Untermauerung der Vorwürfe; (C) Daten; (D) Anzahl der Vorkommnisse; (E) beteiligte Personen; und (F) unterstützende Unterlagen. (ii) Nach Eingang der schriftlichen Beschwerde kann Evo Global eine Untersuchung nach folgendem Verfahren durchführen: (A) Das Evo Global Compliance Team kann dem beschwerdeführenden IBO den Eingang bestätigen; (B) Das Evo Global Compliance Team kann dem untersuchten IBO mündlich oder schriftlich Mitteilung über die Vorwürfe machen. Wird schriftlich mitgeteilt, hat der IBO zehn (10) Werktage ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens Zeit, alle relevanten Informationen zum Vorfall zur Überprüfung durch Evo Global einzureichen. (C) Das Evo Global Compliance Team wird die Beschwerde untersuchen und alle als relevant erachteten Informationen, einschließlich Informationen aus Nebent источников, berücksichtigen. Aufgrund der Einzigartigkeit jeder Situation werden die angemessenen Abhilfemaßnahmen fallbezogen entschieden und die Zeit bis zur Lösung variieren. (D) Während der Untersuchung kann das Evo Global Compliance Team nur periodische Statusmeldungen geben, die besagen, dass die Untersuchung läuft. Weitere Informationen werden in dieser Zeit nicht veröffentlicht. Anrufe, Schreiben und Anfragen nach Zwischenberichten von IBOs während der Untersuchung werden nicht beantwortet. (E) Evo Global wird eine endgültige Entscheidung treffen und die beteiligten IBOs umgehend informieren.
8.2 Streitbeilegung
BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT DER IBO-VEREINBARUNG SORGFÄLTIG, DA ER DIE BEILEGUNG DER MEISTEN STREITIGKEITEN DURCH VERBINDLICHE SCHLICHTUNG REGELT UND BESTIMMTE VERZICHTSERKLÄRUNGEN ENTHÄLT, EINSCHLIESSLICH VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN, SAMMELSCHLICHTUNGEN UND SCHWURGERICHTSVERFAHREN. (a) Die IBOs, Kunden und EVO Global (zusammen als „die Parteien“ bezeichnet, soweit es diesen Abschnitt betrifft) erkennen an, dass Streitigkeiten und Differenzen zwischen den Parteien entstehen können, und stimmen daher zu, dass es in ihrem Interesse liegt, einen unparteiischen Vermittler zu ernennen, um solche Streitigkeiten bei deren Auftreten beizulegen. (b) Alle Streitigkeiten und Ansprüche, die EVO Global betreffen – ein hauptsächlich online tätiges Unternehmen, das digitale Dienstleistungen anbietet –, die IBO-Vereinbarung oder die Dienste und Strategien von EVO Global, die Rechte und Pflichten eines IBO und von EVO Global oder andere Ansprüche oder Klagegründe, die sich auf die Leistung eines IBO und EVO Global im Rahmen der Vereinbarung beziehen („Streitigkeit“), werden vollständig und endgültig durch Schlichtung beigelegt. Obwohl Evo Movement International S.A. de C.V. in Mexiko registriert ist und der primäre Schlichtungsort Cancún, Mexiko, sein wird, ist EVO Global international tätig, und Schlichtungsorte können angepasst werden, um internationale Streitigkeiten zu berücksichtigen, oder an einem anderen von EVO Global festgelegten Ort, in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Schlichtungsregeln und den Gesetzen Mexikos. Alle Parteien haben Anspruch auf die im geltenden Recht vorgesehenen Beweiserhebungsrechte, vorbehaltlich aller darin enthaltenen Beschränkungen. Die Entscheidung des Schlichters ist endgültig und bindend für die Parteien und kann, falls erforderlich, in ein Urteil vor einem zuständigen Gericht umgesetzt werden. Jede Partei trägt ihre eigenen Schlichtungskosten und -ausgaben, einschließlich Rechts- und Einreichungsgebühren. Nichts in der Vereinbarung hindert EVO Global daran, bei einem zuständigen Gericht einen Arrestbefehl, eine einstweilige Verfügung (vorläufig, vorübergehend oder dauerhaft) oder andere Maßnahmen zu beantragen und zu erhalten, um die Interessen von EVO Global vor, während oder nach der Einleitung eines Schlichtungs- oder anderen Verfahrens zu schützen, bis eine Entscheidung oder ein Schiedsspruch ergangen ist. Schlichtungsverfahren und etwaige Schiedssprüche werden vertraulich behandelt. Keine Änderung dieser Schlichtungsbestimmung gilt für eine Streitigkeit, von der EVO Global am Tag der Änderung tatsächlich Kenntnis hatte. Eine Beendigung dieser Schlichtungsbestimmung wird erst zehn (10) Tage nach angemessener Mitteilung an die IBOs wirksam oder für Streitigkeiten, die vor dem Datum der Beendigung entstanden sind. (c) VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN. FALLS EINE STREITIGKEIT AUS IRGENDEINEM GRUND VOR GERICHT UND NICHT DURCH SCHLICHTUNG VERHANDELT WIRD, VEREINBAREN DER IBO UND EVO GLOBAL, DASS EINE SOLCHE STREITIGKEIT NUR AUF INDIVIDUELLER BASIS BEIGELEGT WIRD. DER IBO UND EVO GLOBAL VEREINBAREN AUSDRÜCKLICH, DASS SIE ANSPRÜCHE GEGENEINANDER NUR IN IHRER INDIVIDUELLEN EIGENSCHAFT GELTEND MACHEN UND NICHT ALS KLÄGER ODER MITGLIED EINER ANGEGEBENEN SAMMEL-, KOLLEKTIV-, STELLVERTRETENDEN ODER GRUPPENKLAGE. (d) VERZICHT AUF SCHWURGERICHTSVERFAHREN. SOWEIT NICHT DURCH GELTENDES RECHT VERBOTEN, VERZICHTEN DER IBO UND EVO GLOBAL HIERMIT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN, FALLS EINE STREITIGKEIT AUS IRGENDEINEM GRUND VOR GERICHT UND NICHT DURCH SCHLICHTUNG VERHANDELT WIRD, UND ZWAR IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS GESETZ ZUGELASSENEN UMFANG. (e) Übertragung an den Schlichter. Sofern in diesem Abschnitt 9 nicht anders vorgesehen, erkenne ich an und stimme zu, dass der/die Schlichter – und nicht ein Bundes-, Landes- oder örtliches Gericht – die ausschließliche Befugnis haben, Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Anwendbarkeit, Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit dieser Bestimmungen zur Streitbeilegung zu entscheiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, dass diese Bestimmungen nichtig oder anfechtbar seien. (f) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen zur Streitbeilegung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung automatisch auf das notwendige Mindestmaß angepasst, um die Schlichtungsvereinbarung der Parteien gültig und durchsetzbar zu machen. Steht eine Bestimmung im Widerspruch zu einer zwingenden Vorschrift des anwendbaren Rechts, wird die widersprüchliche Bestimmung automatisch gestrichen, und der Rest wird so ausgelegt, dass die zwingende Vorschrift aufgenommen wird. Eine solche Streichung oder Anpassung beeinträchtigt den übrigen Inhalt nicht. (g) Fortbestehen. Die Bestimmungen zur Streitbeilegung bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung des IBO mit EVO Global in Kraft.
8.3 Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig oder undurchsetzbar befunden wird, wird nur die ungültige Bestimmung ausgeschlossen. Die übrigen Bedingungen und Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und werden so ausgelegt, als ob die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung niemals Teil der Vereinbarung gewesen wäre.
8.4 Verzicht
(a) Nur ein leitender Angestellter von EVO Global kann schriftlich auf eine Bestimmung der Vereinbarung verzichten. (b) Der Verzicht von EVO Global auf einen bestimmten Verstoß durch einen IBO berührt nicht die Rechte von EVO Global hinsichtlich eines nachfolgenden Verstoßes noch die Rechte oder Pflichten eines anderen IBO. (c) Das Bestehen eines Anspruchs oder Klagegrundes eines IBO gegen EVO Global begründet keine Verteidigung gegen die Durchsetzung einer Bestimmung der Vereinbarung durch EVO Global.
8.5 Anwendbares Recht
Vorbehaltlich und ohne Verzicht auf die oben genannten Bestimmungen liegt die Zuständigkeit und der Gerichtsstand für jede Streitigkeit oder Forderung aus der Vereinbarung oder zwischen EVO Global und dem IBO in Cancún, Mexiko, wo sich der Firmensitz von Evo Movement International S.A. de C.V. befindet. Die Gesetze Mexikos regeln alle Angelegenheiten in Bezug auf oder aus der Vereinbarung oder zwischen EVO Global und den IBOs, wobei die globale und Online-Natur der von EVO Global erbrachten Dienstleistungen zu berücksichtigen ist.
9.0 Zahlung von Provisionen und Boni
9.1 Voraussetzungen für Boni und Provisionen
(a) Ein IBO muss aktiv sein und die Vereinbarung einhalten, um Anspruch auf Provisionen zu haben. Solange ein IBO die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen einhält, zahlt EVO Global Provisionen an solche IBOs in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, dem Vergütungsplan und etwaigen Änderungen davon. (b) EVO Global wird keine Zahlung in jeglicher Form an einen IBO leisten, bevor alle Verwaltungsgebühren eingegangen sind und ein ausgefüllter EVO Global-Elektronikantrag, einschließlich einer unterzeichneten Kopie dieser Vereinbarung, vorliegt. (c) EVO Global behält sich das Recht vor, Provisionszahlungen aufzuschieben, bis der aufgelaufene Betrag an Boni und Provisionen, der einem IBO zusteht, 50,00 USD übersteigt.
9.2 Berechnung von Provisionen und Abweichungen
(a) Provisionen, Boni, Übervergütungen und Leistungsstufen werden monatlich berechnet. (b) Ein IBO muss seine Verdienstaufstellung sofort in seinem virtuellen Büro überprüfen und jede Abweichung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Provisionszahlung melden. Nach dreißig (30) Tagen werden keine weiteren Anfragen berücksichtigt. (c) Für weitere Informationen zu Provisionszahlungen verweisen Sie bitte auf den Vergütungsplan.
9.3 Anpassungen von Boni und Provisionen für zurückgegebene IBO-Dienstleistungen oder Mitgliedschaften
(a) Ein IBO verdient Provisionen basierend auf tatsächlichen Verkäufen von Dienstleistungen und Strategien an Kunden durch den Kauf von Diensten und Strategien. Wenn Dienstleistungen oder Strategien von einem Kunden storniert und EVO Global eine Rückerstattung an den Kunden gewährt, werden die auf den erstatteten Dienst entfallenden Provisionen dem IBO, der die Provisionen für solche Verkäufe erhalten hat, abgezogen. Die Abzüge erfolgen in dem Monat, in dem die Rückerstattung gewährt wird, und werden in jedem Abrechnungszeitraum fortgesetzt, bis die Provision vollständig zurückgefordert ist. (b) Falls ein IBO seine Stellung kündigt und die Beträge an Boni oder Provisionen, die auf erstattete Dienstleistungen oder Strategien zurückzuführen sind, von EVO Global noch nicht vollständig zurückgefordert wurden, kann der verbleibende Saldo mit anderen Beträgen verrechnet werden, die EVO Global dem gekündigten IBO schuldet.
10.1 Allgemeine Richtlinien für Bestellungen
10.1 General Policies for Ordering Services
(a) "Bonus Buying" ist strikt und absolut verboten. Bonus Buying umfasst: (a) die Anmeldung von Personen oder gewerblichen Einheiten ohne deren Wissen und/oder ohne Abschluss einer Online-Anmeldung durch diese Personen oder gewerblichen Einheiten; (b) betrügerische Anmeldung einer Person oder gewerblichen Einheit als IBO oder Kunde; (c) die Anmeldung oder der Versuch, nicht existente Personen oder gewerbliche Einheiten als IBOs oder Kunden anzumelden ("Phantome"); (d) den Kauf von EVO Global-Dienstleistungen oder -Strategien im Namen eines anderen IBO oder Kunden oder unter der ID-Nummer eines anderen IBO oder Kunden, um sich für Provisionen oder Boni zu qualifizieren; und/oder (e) jede andere Methode oder Vorrichtung, um sich für Rangaufstiege, Anreize, Auszeichnungen, Provisionen oder Boni zu qualifizieren, die nicht durch echte Endverbraucherkäufe von Dienstleistungen oder Strategien ausgelöst wird. (b) EVO Global verlangt, dass IBOs ihre eigene Zahlungsmethode verwenden und anderen nicht gestatten, diese zu nutzen. Ein IBO darf nicht die Kreditkarte oder das Debitkonto eines anderen IBO oder Kunden verwenden, um sich bei EVO Global anzumelden oder Dienstleistungen ohne schriftliche Erlaubnis des Kontoinhabers zu kaufen. (c) Wenn die Zahlungsmethode eines IBO ungültig ist oder die Zahlung nicht verarbeitet werden kann, wird EVO Global versuchen, den IBO telefonisch, per Post oder per E-Mail zu kontaktieren, um eine andere Zahlungsmethode zu erhalten. Wenn diese Versuche erfolglos bleiben, kann jede auf die ungültige Zahlungsmethode bezogene Dienstbestellung storniert werden. (d) Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. (e) Jeder Fehler oder jede falsche Belastung der Zahlungsmethode eines IBO muss EVO Global innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach dem Transaktionsdatum gemeldet werden.
10.2 Verkäufe an Kunden
(a) Verkäufe an Kunden müssen direkt über die replizierte Website eines IBO erfolgen. (b) IBOs müssen die anwendbaren Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften (einschließlich etwaiger Verbraucherrechte auf bestimmte Hinweise und Rückgaberechte) einhalten.
10.3 Unzureichende Mittel
(a) Alle elektronischen Zahlungen, die wegen unzureichender Mittel zurückgewiesen werden, werden automatisch erneut zur Zahlung eingereicht. (b) Jeder ausstehende Betrag, den ein IBO EVO Global für NSF (nicht ausreichende Mittel) oder Gebühren für unzureichende Mittel (ACH) schuldet, wird von EVO Global von zukünftigen Boni und Provisionen dieses IBO einbehalten. (c) Alle Transaktionen mit unzureichenden Mitteln, die nicht rechtzeitig vom IBO geklärt werden, begründen Disziplinarmaßnahmen oder die Kündigung des Kontos. (d) Wird eine automatische Kreditkarten- oder Lastschriftzahlung beim ersten Mal abgelehnt, wird der IBO direkt kontaktiert und um eine alternative Zahlungsmethode gebeten. Sind diese Versuche erfolglos, kann jede auf die ungültige Zahlungsmethode bezogene Dienstbestellung storniert werden.
10.4 Kreditkartenkäufe
(a) Kreditkartenkäufe dürfen nur von der Person getätigt werden, deren Name und Adresse auf der Kreditkarte stehen. Jeder IBO, der die Kreditkarte einer anderen Person verwendet, um Einkäufe zu bezahlen, riskiert die Suspendierung seines EVO Global-Kontos bis zur Untersuchung und Lösung etwaiger Beschwerden über unautorisierte Belastungen. EVO Global betrachtet solche Transaktionen als betrügerisch und wird sie den zuständigen Behörden melden. (b) Unter keinen Umständen darf ein IBO unvernünftigerweise eine Kreditkartenzahlung rückgängig machen. Macht ein IBO eine Rückbuchung, verliert er sofort alle Kreditkartenbestellrechte, bis die strittigen Belastungen geklärt sind. Werden die strittigen Belastungen als berechtigt befunden und/oder wird die Rückbuchung als unvernünftig und/oder unbegründet erachtet, kann Evo Global die Position des IBO kündigen. Liegt eine fehlerhafte Belastung vor, muss der IBO umgehend das Evo Global Support Team per E-Mail an [email protected] kontaktieren, um eine Untersuchung und Lösung einzuleiten.
10.5 Umsatzsteuerpflicht
(a) Der IBO muss alle bundes- und lokalen Steuervorschriften und Regelungen einhalten, die den Verkauf von EVO Global-Dienstleistungen oder -Strategien betreffen. (b) Evo Global empfiehlt jedem IBO, zur steuerlichen Beratung einen Steuerberater zu konsultieren. (c) Evo Global kann verpflichtet sein, Umsatzsteuern an verschiedene Staaten und Länder auf Grundlage des Einzelhandelspreises der Dienstleistungen zu erheben und abzuführen.
10.6 Rückerstattungsrichtlinie
EVO Global-Kunden: (i) Wenn ein Kunde innerhalb der ersten sieben (7) Tage mit dem Dienst nicht zufrieden ist, muss er [email protected] kontaktieren, um eine vollständige Rückerstattung der an EVO Global gezahlten Beträge zu erhalten, mit Ausnahme von Bitcoin-Käufen. (ii) Alle Käufe werden in US-Dollar berechnet und erstattet. Alle Rückerstattungen und Umtausch werden auf die für den ursprünglichen Kauf verwendete Zahlungsmethode in US-Dollar zurückerstattet oder umgetauscht. EVO Global haftet nicht für Verluste durch Wechselkursschwankungen.
11.0 EVO Global-MÖGLICHKEIT
11.1 Präsentation des Vergütungsplans
Einkommensangaben Bei der Vorstellung der EVO Global-Möglichkeit gegenüber potenziellen IBOs muss ein IBO folgende Bestimmungen einhalten: (i) Ein IBO darf keine wesentlichen Tatsachen über den Vergütungsplan falsch darstellen oder unterschlagen. (ii) Ein IBO muss klarstellen, dass der Vergütungsplan auf dem Verkauf von EVO Global-Dienstleistungen und nicht auf dem Sponsoring anderer IBOs basiert. (iii) Ein IBO muss deutlich machen, dass Erfolg nur durch erhebliche und sorgfältige eigene Anstrengungen erreicht werden kann. (iv) Ein IBO darf keine Einkommensprognosen, -behauptungen oder -garantien machen, wenn er die EVO Global-Möglichkeit oder den Vergütungsplan potenziellen IBOs präsentiert oder diskutiert. Ein IBO muss alle potenziellen IBOs darüber informieren, dass Erfolg erhebliche Arbeit erfordert. Einkommensangaben umfassen unter anderem Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Rang-Einnahmen, Steuerunterlagen, Handelsergebnisse, Lifestyle-Behauptungen oder Fotos (z. B. Bargeld, exotische Autos, Yachten usw.). Einkommensangaben sind auf Veranstaltungen und/oder in Beiträgen in sozialen Medien, auf Websites oder in Videos untersagt. Wird ein IBO beim Posten von Einkommens- oder Lifestyle-Angaben in sozialen Medien festgestellt, wird er aufgefordert, den Beitrag sofort zu entfernen. Die Weigerung, einen Beitrag auf Aufforderung zu entfernen, kann zur Suspendierung führen. Wiederholte Verstöße führen zu Suspendierung oder möglicher Kündigung. (v) Ein IBO darf keinerlei Einkommens- oder Verdienstangaben machen oder Handelsergebnisse darstellen, die auf oder in Verbindung mit von EVO Global angebotenen Dienstleistungen oder Strategien basieren. (vi) Ein IBO darf keine Broker oder Anlageberater empfehlen oder mit ihnen verbunden sein oder behaupten, EVO Global biete andere Produkte oder Dienstleistungen als eine Bildungsplattform und -dienstleistungen an. (vii) Ein IBO darf keine Aussage machen oder andeuten, dass die EVO Global-Möglichkeit oder der Vergütungsplan Einkommensverluste durch die Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) ersetzen oder übersteigen können.
11.2 Veranstaltungen
(a) IBOs dürfen pro Person eine angemessene Gebühr pro Sitzplatz für Veranstaltungen erheben, um die Kosten für die Anmietung des Veranstaltungsortes und damit verbundene Veranstaltungskosten zu decken. (b) Alle von einem IBO erstellten Marketingmaterialien zur Unterstützung einer IBO-Veranstaltung und alle Inhalte auf der Bühne müssen der Vereinbarung entsprechen, einschließlich dieser Richtlinien und Verfahrensweisen und aller geltenden Gesetze und Vorschriften.
11.3 Handelsrichtlinien
(a) IBOs ist es streng untersagt, Signale, Trading-Bots, Autotrader zu verkaufen oder Investitionen zum Handeln anzunehmen. Jeder Verstoß hiergegen führt zur sofortigen Kündigung. (b) Trading-Challenges oder prognostizierte Wachstumsdiagramme sind untersagt.
11.4 Verkaufsanforderungen Werden durch den Vergütungsplan geregelt
Niemandem werden exklusive Gebiete gewährt. Auf ein Evo Global-Geschäft fallen keine Franchisegebühren an.
12.0 GESCHÄFTSINFORMATIONEN UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
12.1 Geschäftsberichte, Listen und geschützte Informationen
Durch die Annahme der Vereinbarung erkennen IBOs und Kunden an, dass Geschäftsberichte, die Identität und Kontaktdaten von Kunden, IBOs und potenziellen Kunden oder IBOs (einschließlich solcher, die in Gruppenchats verfügbar sind), Informationen zur EVO Global-Genealogie oder zur Genealogie eines IBO und alle sonstigen finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und/oder sensibler Natur sind und von EVO Global verbreitet werden oder zum Geschäft von EVO Global gehören, unabhängig davon, ob diese Informationen direkt von EVO Global oder von anderen IBOs erhalten wurden, vertrauliche und geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Evo Movement International S.A. de C.V.
12.2 Pflicht zur Vertraulichkeit
IBOs dürfen die vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Evo Movement International S.A. de C.V. nur zum Zweck der Förderung ihres EVO Global-Geschäfts verwenden. Ein IBO darf vertrauliche, nicht-öffentliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Evo Movement International S.A. de C.V. niemals ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung von EVO Global gegenüber Personen außerhalb von EVO Global offenlegen.
12.3 Verstoß und Rechtsmittel
IBOs erkennen an, dass die nicht-öffentlichen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse von EVO Global eine besondere Beschaffenheit besitzen und dass deren Offenlegung oder Nutzung in Verletzung von §12.1 ff. EVO Global und den EVO Global-Geschäften der IBOs sofortigen und nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen wird. Zusätzlich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stehen EVO Global und seinen IBOs beschleunigte einstweilige Unterlassungsansprüche gegen jeden IBO zu, der gegen diese Bestimmung verstößt, zur Durchsetzung ihrer Rechte nach diesem Abschnitt. EVO Global kann solche einstweiligen Maßnahmen beschleunigt nach anwendbarem internationalem und mexikanischem Recht beantragen. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung von Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Auslagen.
12.4 Rückgabe von Unterlagen
Ein IBO muss bei (1) Beendigung dieser Vereinbarung oder (2) auf Verlangen von EVO Global unverzüglich das Original und alle Kopien sämtlicher vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse von EVO Global, die sich in seinem Besitz befinden, an EVO Global zurückgeben.
13.0 DATENSCHUTZRICHTLINIE
13.1 Einführung
Alle IBOs müssen die Grundsätze der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verstehen und einhalten. Die Nutzung der EVO Global-Website unterliegt den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie („Privacy Policy“) von EVO Global, die auf evo.global veröffentlicht und von Zeit zu Zeit geändert wird. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts müssen alle IBOs die anwendbaren Datenschutzgesetze für die Erhebung, Verwendung und Offenlegung von Kunden- und IBO-Daten einhalten.
13.2 Erwartung auf Privatsphäre
(a) EVO Global erkennt die Bedeutung des Datenschutzes der finanziellen und persönlichen Informationen von Kunden und IBOs an und respektiert diese. EVO Global schützt die Privatsphäre und wahrt die Vertraulichkeit von Finanz- und Kontoinformationen sowie nicht-öffentlichen persönlichen Daten von Kunden und IBOs gemäß den Bestimmungen seiner Datenschutzrichtlinie. (b) Durch den Abschluss der Vereinbarung ermächtigt ein IBO EVO Global, seinen Namen und seine Kontaktdaten ausschließlich für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung des EVO Global-Geschäfts an Upline-IBOs weiterzugeben. Ein IBO verpflichtet sich, die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Informationen zu wahren und sie nur zur Unterstützung und Betreuung seiner Downline-Organisation sowie zur Ausübung des EVO Global-Geschäfts zu verwenden.
13.3 Beschränkungen bei der Offenlegung von Kontoinformationen
EVO Global wird nicht-öffentliche persönliche oder finanzielle Informationen über aktuelle oder ehemalige Kunden oder IBOs nicht an Dritte weitergeben, außer in Übereinstimmung mit der Vereinbarung, der Datenschutzrichtlinie, wie gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben, durch gerichtliche Anordnung, zur Wahrung der Interessen von Kunden oder IBOs oder zur Durchsetzung seiner Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung oder mit schriftlicher Zustimmung des registrierten Kontoinhabers.
14.0 WERBUNG, PROMOTION-MATERIAL, VERWENDUNG VON FIRMENNAMEN UND WARENZEICHEN
14.1 Darstellung von Dienstleistungen
(a) Ein IBO darf keine EVO Global-Dienstleistung, -Strategie, -Information, -Material oder -Programme elektronisch oder anderweitig umbranden. EVO Global-Dienstleistungen und -Strategien dürfen nur über das replizierte Website-Ökosystem von EVO Global verkauft werden, das auf EVO Global-Servern gehostet wird. (b) Ein IBO darf keine EVO Global-Dienstleistung, -Strategie oder Handelsbezeichnung in Einzelhandelsgeschäften bewerben, verkaufen oder ausstellen, es sei denn, das Einzelhandelsgeschäft befindet sich im Eigentum oder unter der Leitung des IBO, der Jahresumsatz des Geschäfts übersteigt nicht 1 Million US-Dollar und es existieren fünf (5) oder weniger Betriebe unter gemeinsamer Eigentümerschaft oder Leitung. (c) Ein IBO darf EVO Global-Dienstleistungen oder -Strategien verkaufen und den EVO Global-Namen an geeigneten Messeständen (z. B. Messen, Ausstellungen, Konferenzen usw.) mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EVO Global anzeigen, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen. (i) Ein IBO ist untersagt, EVO Global-Dienstleistungen oder -Strategien zu verkaufen oder den EVO Global-Namen, das Warenzeichen oder Dienstleistungszeichen in Kiosken oder Ständen in Einzelhandelsstätten, einschließlich Einkaufszentren oder Einzelhandelsanlagen, zu präsentieren. (ii) EVO Global behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Genehmigung für die Teilnahme eines IBO an Veranstaltungen zu verweigern, die EVO Global nicht als geeigneten Rahmen für die Bewerbung von EVO Global-Dienstleistungen, -Strategien oder der Geschäftsmöglichkeit betrachtet.
14.2 Verwendung von Firmennamen und geschütztem Material
(a) Ein IBO muss den guten Ruf von Evo Global und der von ihm vermarkteten Dienstleistungen schützen und fördern. Die Vermarktung und Bewerbung von Evo Global, seinen Dienstleistungen, der Geschäftsmöglichkeit von Evo Global und dem Vergütungsplan muss dem öffentlichen Interesse entsprechen und jede unhöfliche, irreführende, täuschende, unethische oder unmoralische Praxis vermeiden. (b) Alle von Evo Global bereitgestellten oder erstellten Werbematerialien sind in ihrer Originalform zu verwenden und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Evo Global-Compliance-Teams verändert oder modifiziert werden. (c) Der Name Evo Global, jede seiner Dienstleistungsbezeichnungen und andere von Evo Global im Zusammenhang mit seinem Geschäft verwendete Namen sind geschützte Handelsnamen, Warenzeichen und Dienstleistungszeichen von Evo Global. Diese Marken sind für Evo Global von großem Wert und werden den IBOs nur in ausdrücklich genehmigter Weise zur Verfügung gestellt. (d) Die Verwendung des Namens „Evo Global“ ist eingeschränkt, um die Eigentumsrechte von Evo Global zu schützen und sicherzustellen, dass geschützte Namen durch unbefugte Nutzung nicht verloren gehen oder beeinträchtigt werden. Die Verwendung des Evo Global-Namens in Verbindung mit einem Produkt, einer Dienstleistung oder Strategie, die nicht von Evo Global produziert oder angeboten wird, ist verboten, mit Ausnahme der folgenden Bezeichnungen: (i) [Name des IBO] Unabhängiger Evo Global IBO oder Unabhängiger Evo Global Business Owner. (ii) [Name des IBO] Unabhängiger Evo Global Services IBO. (e) Zusätzliche Einschränkungen für die Verwendung des Evo Global-Namens umfassen: (i) Jeglicher Briefverkehr mit Evo Global-Name oder -Logo zur Verwendung durch den IBO muss per E-Mail an das Evo Global-Compliance-Team gesendet werden. Senden an: [email protected]. (ii) IBOs dürfen „Independent Evo Global Academy IBO“ in den weißen Seiten des Telefonbuchs und entsprechenden Online-Verzeichnissen unter ihrem eigenen Namen eintragen. (iii) IBOs dürfen den Evo Global-Namen nicht bei der Telefonannahme, in einer Voicemail-Ansage oder in Verbindung mit einem Anrufbeantworterdienst in einer Weise verwenden, die den Anrufer den Eindruck erweckt, er habe das Firmenbüro von Evo Global erreicht. IBOs dürfen sich als „Independent Evo Global IBO“ oder unabhängiger Evo Global-Distributor am Telefon identifizieren. (f) Bestimmte Fotos und Grafiken, die Evo Global in Werbung, Verpackungen und auf Websites verwendet, beruhen auf bezahlten Verträgen mit Dritten, die nicht automatisch die Nutzung durch IBOs abdecken. Möchte ein IBO solche Materialien verwenden, muss er mit den Drittparteien separate Verträge gegen Gebühr aushandeln. (g) Ein IBO darf nicht ohne vorherige Genehmigung des Evo Global-Compliance-Teams nicht–Evo Global-Dienstleistungen, -Strategien oder -Produkte zusammen mit Evo Global-Dienstleistungen oder -Strategien auf derselben Social-Media-Seite oder in derselben Anzeige bewerben. (h) IBOs dürfen keine Behauptungen, einschließlich persönlicher Testimonials, zu Dienstleistungen oder Strategien von Evo Global aufstellen, außer wie in offizieller Evo Global-Literatur enthalten. Zur Klarstellung sind IBOs untersagt, zu behaupten, die Dienstleistungen oder Strategien von Evo Global oder die Evo Global-Geschäftsmöglichkeit gewährten finanzielle oder investmentbezogene Wachstums- oder Einkommensergebnisse oder irgendeine andere Aussage, die als Renditegarantie verstanden werden könnte.
14.3 Faxe und E-Mails - Beschränkungen
(a) Sofern in diesem Abschnitt nicht anders geregelt, darf ein IBO keine unerwünschten E-Mails, Massen-E-Mail-Verteilungen, andere kommerzielle elektronische Nachrichten oder „Spam“ versenden oder übermitteln, die sein Evo Global-Geschäft bewerben. Ausnahmen sind: (i) das Versenden von E-Mails an Personen, die vorherige Zustimmung oder Einladung gegeben haben; und/oder (ii) das Versenden von E-Mails an Personen, mit denen der IBO eine bestehende geschäftliche oder persönliche Beziehung hat. (b) In allen US-Bundesstaaten oder -Gebieten bzw. international, in denen dies gesetzlich verboten ist, darf ein IBO nicht über einen Dritten (Telefon, Fax, Computer oder anderes Gerät) eine unerwünschte Werbung an Geräte senden, die Text oder Bilder aus einem elektronischen Signal von einer regulären Telefonleitung, Kabelleitung, ISDN, T1 oder einem anderen signaltragenden Gerät transkribieren können, außer wie in diesem Abschnitt vorgesehen. (c) Alle E-Mail- oder computerübermittelten Dokumente, die unter diese Bestimmung fallen, müssen Folgendes enthalten: (i) Eine klare und auffällige Kennzeichnung, dass die Fax- oder E-Mail-Nachricht eine Werbung oder Aufforderung ist. Die Wörter „Anzeige“ oder „Werbung“ müssen in der Betreffzeile erscheinen; (ii) Einen deutlichen Rückübermittlungsweg oder Routing-Informationen; (iii) Die Verwendung eines korrekten und rechtmäßigen Domainnamens; (iv) Eine deutliche und auffällige Mitteilung über die Möglichkeit, keine weiteren kommerziellen Fax- oder E-Mail-Nachrichten zu erhalten; (v) Opt-out- oder Abmeldeanweisungen müssen der erste Text im Nachrichtentext in der gleichen Schriftgröße wie der Großteil der Nachricht sein; (vi) Den wahren und korrekten Namen des Absenders, eine gültige Absender-Faxnummer oder E-Mail-Adresse sowie eine gültige physische Adresse des Absenders; (vii) Datum und Uhrzeit der Übermittlung; (viii) Nach Mitteilung durch den Empfänger, dass er keine weiteren per Fax oder E-Mail gesendeten Dokumente mehr erhalten möchte, darf ein IBO keine weiteren Dokumente an diesen Empfänger senden. (d) Alle E-Mail- oder computerübermittelten Dokumente, die unter diese Bestimmung fallen, dürfen keines der folgenden Elemente enthalten: (i) Verwendung eines Domainnamens Dritter ohne Erlaubnis; oder (ii) sexuell explizites Material.
14.5 Werbung und Werbematerialien
Werbung und alle Kommunikationsformen müssen den Grundsätzen von Ehrlichkeit und Angemessenheit entsprechen.
14.6 Genehmigung von Testimonials
Evo Global darf das Testimonial oder die Abbildung eines IBO ohne Vergütung in allen Unternehmensverkaufsmaterialien verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Druckmedien, elektronische Medien, Audio und Video. Als Gegenleistung für die Teilnahme an der Evo Global-Geschäftsmöglichkeit verzichtet ein IBO auf jeglichen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung seines Testimonials oder seiner Abbildung, auch wenn Evo Global für Artikel oder Verkaufsmaterialien, die diese Abbildung enthalten, entlohnt wird, und erklärt, dass jedes Testimonial die aktuelle, ursprüngliche und ehrliche Meinung, Gedanken, Überzeugungen, Erkenntnisse oder Erfahrungen des IBOs basierend auf dessen tatsächlicher Erfahrung mit Evo Global und einer behaupteten Nutzung von Evo Global-Dienstleistungen und/oder -Strategien widerspiegelt, und IBOs verpflichten sich, Evo Global unverzüglich über jede Änderung der geäußerten Ansichten zu informieren. In einigen Fällen kann das Testimonial eines IBO in Werbematerialien eines anderen IBO erscheinen.
14.7 Telemarketing - Beschränkungen
(a) Ein IBO darf nicht in einer Weise telemarketing betreiben, die gegen anwendbare Gesetze, Vorschriften und Kodizes verstößt, in Verbindung mit Arbeiten für oder in Bezug auf Evo Global. „Telemarketing“ bezeichnet das Tätigen von einem oder mehreren Anrufen oder Faxübertragungen an Personen oder Unternehmen mit dem Ziel, diese zum Kauf von Evo Global-Dienstleistungen oder -Strategien zu bewegen oder für die Evo Global-Möglichkeit zu rekrutieren. (b) Die US-Bundesregierung verwaltet die Regeln für unerwünschte Telekommunikation und betreibt ein nationales „Do Not Call“-Register, das Unternehmen verpflichtet, Nummern auf einer „Do Not Call“-Liste nicht anzurufen und/oder Personen, die direkt darum gebeten haben, nicht erneut anzurufen/faxen. (c) Auch wenn sich ein IBO nicht als „Telemarketer“ im traditionellen Sinne betrachtet, definieren die Vorschriften die Begriffe „Telemarketer“ und „Telemarketing“ so weit, dass das unbeabsichtigte Anrufen einer Nummer auf einer „Do Not Call“-Liste eine Gesetzesverletzung darstellen kann. Diese Vorschriften sind ernst zu nehmen, da sie erhebliche Strafen nach sich ziehen können. (d) „Cold Calls“ oder unerwünschte Anrufe/Faxe an potenzielle Kunden oder IBOs zur Bewerbung von Evo Global-Dienstleistungen, -Strategien oder der Evo Global-Möglichkeit gelten als Telemarketing und sind verboten. (e) Ein IBO darf in seinem Evo Global-Geschäft keine automatische Wahlwiederholungsanlage (automatic telephone dialing system) verwenden. (f) Die Nichteinhaltung der Vereinbarung oder anwendbarer Gesetze, Vorschriften oder Kodizes in Bezug auf Telemarketing kann zu Sanktionen durch Evo Global gegen den IBO bis hin zur Kündigung führen. (g) Durch die Annahme der Vereinbarung oder durch den Erhalt von Provisionen, sonstigen Zahlungen oder Auszeichnungen von Evo Global gewährt ein IBO Evo Global und anderen IBOs die Erlaubnis, ihn gemäß den bundesstaatlichen „Do Not Call“-Regelungen zu kontaktieren. (h) Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt behält sich Evo Global das Recht vor, gerichtliche Schritte auf Zahlung oder Unterlassung einzuleiten. (i) Ausnahmen von den Telemarketing-Vorschriften. Ein IBO darf unter den folgenden engen Bedingungen Anrufe oder Faxe an potenzielle Kunden oder IBOs tätigen: (i) Wenn der IBO eine bestehende aktuelle Geschäftsbeziehung mit dem Interessenten hat; (ii) Als Antwort auf eine Anfrage oder persönlichen Wunsch des Interessenten bezüglich einer vom IBO angebotenen Dienstleistung oder Strategie, jedoch nur für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach dieser Anfrage; (iii) Wenn der IBO eine schriftliche und unterschriebene Erlaubnis des Interessenten zur Kontaktaufnahme erhalten hat; (iv) Wenn der Anruf/das Fax an Familienmitglieder, persönliche Freunde oder Bekannte gerichtet ist. Sollte ein IBO jedoch routinemäßig Visitenkarten sammeln und anschließend anruft oder faxen, könnte die Bundesregierung dies als Telemarketing betrachten, das nicht unter diese Ausnahme fällt; (v) Anrufe von IBOs an „Bekannte“ müssen gelegentlich und nicht routinemäßig erfolgen.
15.0 INTERNATIONALES MARKETING
Jeder IBO muss bei der Vermarktung von Evo Global-Dienstleistungen, -Strategien oder der Geschäftsmöglichkeit außerhalb Mexikos alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes, Staates oder der Provinz einhalten.
16.0 EVO GLOBAL GLOSSAR DER BEGRIFFE
AKTIVER IBO: Ein IBO, der in Bezug auf die Vereinbarung in gutem Ansehen ist und die Mindestverkaufsvolumenanforderungen des Vergütungsplans erfüllt. VERGÜTUNGSPLAN: Die Richtlinien und referenzierte Literatur, die beschreibt, wie IBOs Provisionen und Boni verdienen können. COMPLIANCE TEAM: Das Evo Global Compliance Team, erreichbar unter [email protected]. KUNDE: Ein Endverbraucher, der Evo Global-Dienstleistungen kauft und nicht am Aufbau eines Geschäfts oder an der Förderung des Verkaufs von Evo Global-Dienstleistungen und -Strategien teilnimmt. KUNDENSERVICE-TEAM: Das Evo Global Customer Service Team, erreichbar unter: [email protected]. DOWNLINE: IBO oder IBOs, die sich unter einem anderen IBO in einer Evo Global-Vertriebs- oder Marketingorganisation oder Genealogie befinden. SPONSOR ODER SPONSOR-IBO: Ein IBO, der einen Kunden, Händler oder einen anderen IBO bei Evo Global anmeldet und als Sponsor im IBO-Vertrag aufgeführt ist. Die Tätigkeit, andere anzumelden und auszubilden, wird als „Sponsoring“ bezeichnet. UNABHÄNGIGER GESCHÄFTSEIGENTÜMER („IBO“): Eine natürliche oder juristische Person, die aktiv Evo Global-Dienstleistungen und/oder -Strategien gewinnorientiert fördert, vermarktet und verkauft und aktiv andere zur Teilnahme gemäss der Vereinbarung rekrutiert. SPONSORING-LINIE („LOS“): Ein von Evo Global erzeugter Bericht, der entscheidende Daten zu Identitäten von IBOs, Verkaufsinformationen und Anmeldeaktivitäten der Organisation jedes IBO enthält. Dieser Bericht enthält vertrauliche und geschützte Informationen, die Evo Global gehören. ORGANISATION oder MARKETING-NETZWERK oder GENEALOGIE: Kunden und IBOs, die sich über oder unter einem bestimmten IBO in der Marketing- und Vertriebsstruktur oder Genealogie von Evo Global befinden. EVO GLOBAL-MATERIAL: Literatur, Audio- oder Videobänder und/oder sonstige Materialien, die von Evo Global entwickelt, gedruckt, veröffentlicht oder in sonstiger Weise verteilt werden, einschließlich solcher von IBOs und Kunden. STANDORT: Die Position eines IBO innerhalb der Organisation seines Sponsors. REKRUTIEREN oder REKRUTIERUNG: Das tatsächliche oder versuchte Anwerben, Einschreiben, Ermutigen oder der Versuch, (direkt, indirekt oder über Dritte) einen anderen IBO oder Kunden zu beeinflussen, sich anzumelden oder an einer Multi-Level-, Network-Marketing- oder Direktvertriebsgelegenheit teilzunehmen. SUPPORT-TEAM: Das Evo Global Support Team, erreichbar unter [email protected]. UPLINE: Ein IBO oder IBOs, die sich über einem anderen IBO in einem Evo Global-Marketingnetzwerk oder einer Genealogie befinden.